Ersatzware

Ersatzware
Ware, die nach besonderer Bewilligung als Ersatz für unveredelt eingeführte und zur  aktiven Veredelung zollfrei abgefertigte Einfuhrwaren bei der Herstellung der  Veredelungserzeugnisse eingesetzt werden. Im Einzelfall kann die Verwendung von E. auch im Rahmen der  passiven Veredelung bewilligt werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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